Verpflichtende TI-Anbindung für Pflegeeinrichtungen ab 1. Juli 2025 – Was Sie wissen müssen

DigitalisierungPflegeGesetzgebung
Mark Tietz
Mark Tietz
3 Min. Lesezeit

Am 1. Juli 2025 endet die Übergangsfrist für die Anbindung ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI).
Ab diesem Datum sind sämtliche Leistungserbringer in der Pflege gesetzlich verpflichtet, sich über einen TI-Gateway anzubinden und damit erstmals teilhaben am vernetzten Gesundheitswesen.
Im Folgenden erfahren Sie Hintergründe, Zeitplan, technische Anforderungen, Nutzen und Herausforderungen dieser Digitalisierungsoffensive.


Gesetzlicher Rahmen und Historie

Digital-Gesetz und DVPMG:
Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG) wurde die ursprünglich für den 1. Januar 2024 geplante TI-Anbindung für Pflegedienste auf den 1. Juli 2025 verschoben (§ 360 Abs. 8 SGB V).
Gleichzeitig formuliert das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) klare Ziele zur Vernetzung und zur Einbeziehung aller Sektoren – von Arztpraxen über Apotheken bis hin zu Pflegeeinrichtungen.

Modellprogramm § 125 SGB XI:
Bereits seit 2020 fördert der GKV-Spitzenverband im Rahmen eines Modellprogramms die TI-Integration in Pflegeeinrichtungen und testet sektorenübergreifende Anwendungen wie KIM (Kommunikation im Medizinwesen).


Zeitplan und Phasen

| Zeitraum | Meilenstein | | 1. Januar – 31. März 2025 | Erprobungsphase: Ausgewählte Pflegedienste testen Datenaustausch über TI | | Ab 1. April 2025 | Freiwillige Anschlussphase: Alle Pflegedienste können verbindlich testen | | 1. Juli 2025 | Pflichtanschluss aller (ambulanten & stationären) Pflegeeinrichtungen | | 1. Dezember 2026 | Elektronische Abrechnung über TI (Pflegeversicherung SGB XI) |


Technische und organisatorische Anforderungen

  • TI-Gateway & Konnektor:
    Sie benötigen einen zugelassenen TI-Gateway (auch Konnektor genannt) sowie einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) zur Anmeldung im geschützten Netz.

  • KIM-Dienst:
    Über "Kommunikation im Medizinwesen" (KIM) tauschen Sie strukturierte Nachrichten und Verordnungen aus – zum Beispiel elektronische Rezepte für häusliche Krankenpflege oder außerklinische Intensivpflege (eVO).

  • Förderung und Finanzierungswege:
    Bund und Länder unterstützen die Anschaffung von TI-Komponenten über den E-Health-Fonds; ambulante Dienste können bis zu 100 % der Hardwarekosten erstattet bekommen.


Nutzen für den Pflegealltag

  • Sichere Datenübermittlung:
    Medikamente, Verordnungen und Patientendaten lassen sich verschlüsselt und revisionssicher übermitteln.

  • Effizienzsteigerung:
    Wegfall von Fax- und Postwegen, schnellere Dokumentation und kürzere Rückfragen im Team.

  • Intersektorale Vernetzung:
    Direkte Anbindung an Arztpraxen, Apotheken und Krankenkassen – für nahtlose Übergaben und bessere Qualitätssicherung.


Herausforderungen und Empfehlungen

  • Zeitdruck und Ressourcen:
    Bis Juli 2025 müssen etwa 36.000 Einrichtungen den Anschluss schaffen. Viele Träger sehen dies als sportliche Herausforderung an – die Verfügbarkeit von IT-Dienstleistern ist begrenzt.

  • Schulung und Change-Management:
    Begleitende Fortbildungen zu TI-Anwendungen und Datenschutz sind essenziell. Binden Sie Ihre Pflegeteams frühzeitig ein, damit Technik und Prozesse reibungslos ineinandergreifen.

  • Pilotphase nutzen:
    Starten Sie bereits in der Probelaufphase (Januar–März 2025), um Abläufe unter realen Bedingungen zu testen und Schwachstellen zu beheben.


Ausblick

Ab Juli 2025 wird die TI zum festen Baustein im Pflegealltag – analog zu Arztpraxen und Apotheken.
Wer jetzt frühzeitig anbindet, profitiert von:

  • Mitbestimmung bei der Weiterentwicklung von Anwendungen
  • Höherer Versorgungssicherheit durch schnelleren Datenaustausch
  • Fördergeldern für technische Ausstattung und Schulung

Bereiten Sie Ihre Einrichtung rechtzeitig vor, um zum Stichtag 1. Juli 2025 reibungslos in den Live-Betrieb zu wechseln.
So sichern Sie nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern schaffen auch die Basis für eine moderne, digitale Pflegeversorgung.


Quellen:

  • DVPMG: Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (BMG)
  • Verschiebung Anschlussfrist auf Juli 2025 (§ 360 Abs. 8 SGB V)
  • Verpflichtende TI-Anbindung ab 1. Juli 2025 (dmrz.de)
  • Modellprogramm § 125 SGB XI zur TI-Integration
  • Phasenplan Pflege-TI (AOK)
  • Kritische Einschätzung zur Realisierbarkeit (Altenheim)
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